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Informationen des Ortsteilrates:

zur neuen Homepage des Ortsteilrates Oberweimar/Ehringsdorf

 

 

Informationen zu Ehringsdorf/Oberweimar auf der Homepage der Stadt Weimar

 

Salve.TV - Web TV - Der Travertinfelsen von Ehringsdorf ...

 

Aufruf "Freiwillige Helfer für Hochwasser- und Katastrophenschutz"

 

Karten der Überschwemmungsgebiete:    

OBERWEIMAR bis TAUBACH    

OBERWEIMAR/EHRINGSDORF      

EHRINGSDORF/ TAUBACH 

 

Nützliche Hinweise:

Notfall-Broschüre          

Rathauskurier-Verhalten bei Hochwasser         

    

FOTOS

 

Informationen für Hausbesitzer/Grundstückseigentümer "Verantwortung zur Herbstzeit"

 

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INFORMATION: Private Veranstaltungen im Belvederer Forst: Hainturm, Pfeiffers Ruh

 

Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat Oberweimar Ehringsdorf weisen noch einmal darauf hin, dass die Befahrung von Waldwegen im Belvederer Forst untersagt ist. Der Wald ist ein Erholungsgebiet.

Insbesondere sind auch die Einfahrten von parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten.

Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Geldbußen bis 5000,-€ und mehr geahndet werden.

Das möchten  Ortsteilbürgermeister und  Ortsteilrat präventiv durch diese Veröffentlichung verhindern.

Ausnahmegenehmigungen für einzelne begründete Kleintransporte zur Veranstaltungsstelle erteilt der zuständige Revierförster Hagemann.  Gebühr für die Ausstellung der Sondergenehmigung mit Tagesgültigkeit:  11,-€

Sprechzeiten:  Mo-Fr. 06.30-07.00 Uhr Forsthaus : Im Webicht 2,  99425 Weimar Tel. 03643-903710

Handy:  0172-3480119

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Ortsteilbürgermeister

Karl-Heinz Kraass

Steinbrückenweg 5

99425 Weimar

Tel.:  03643-77 55 912

Mobil: 0171-5216577

E-Mail: kraass@gmx.de 

Die Tätigkeit von Ortsbürgermeister und Ortsteilrat ist ehrenamtlich. Deshalb können nicht immer alle Anrufe persönlich entgegengenommen werden.  Anliegen zwecks Rückruf bitte auch auf die Box sprechen.
Entsprechend den Vorgaben der Stadtverwaltung Weimar können aus Kostengründen nur Festnetznummern zurückgerufen werden.
Fax (aus Kostengründen besteht derzeitig kein Fax-Anschluss)
Bitte e-Mail verwenden.
Zusatz : Sprechstunden in der Regel : Freitag 16.00 - 18.00 Uhr (Ausnahmen wegen vielfältiger Terminbelastung möglich- siehe auch Tagespresse  bzw. vorher anrufen).

 

 

Der Ortsbürgermeister (Herr Dipl.-Ing. Karl-Heinz Kraass)  weist aus aktuellem Anlass auf die
 Straßenreinigungsatzung  hin, mit der Bitte um dringende Beachtung!

Kommentar des Ortsteirates:
Immer wieder kommt es in unserem Ortsteil Oberweimar-Ehringsdorf vor, dass die Räumpflichten entsprechend der Straßenreinigungssatzung nicht eingehalten werden.

Ortsteirat und Ortsbürgermeister  möchten kostenpflichtige Verwarnungen durch das Ordnungsamt der Stadt Weimar möglichst verhindern und haben deshalb Betroffene immer wieder um Einhaltung gebeten.

Das war nicht immer erfolgreich und manchmal fehlten auch die nötigen Einsichten.

Es geht aber darum, Schaden von unseren Mitbürgern abzuwenden.

Es sollte allen Anliegern bewusst sein, dass die Straßenreinigungssatzung besonders dann zu Rate gezogen wird, wenn Schadensfälle mit Personenschaden auftreten.

Anlieger, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verlieren ihren Versicherungsschutz.

Neuerdings versuchen nicht nur die Anwälte von verunfallten Personen, sondern auch die Krankenkassen bei Anliegern Regress zu nehmen, die ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind.

Deshalb bitten Ortsteirat und Ortsbürgermeister dringendst darum, im eigenen Interesse der Anlieger, die Satzung ernst zu nehmen und den Pflichten nachzukommen.

Denn im Regressfall kann dann niemand mehr den Betroffenen helfen, wenn durch eigenes Verschulden (Nichträumen entsprechend der einzelnen Paragraphen der Satzung) der Versicherungsschutz ausgehebelt wurde.

Siehe insbesondere Abschnitte 2 und 8 des §11 der Straßenreinigungssatzung.