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Informationen des Ortsteilrates:
zur neuen Homepage des Ortsteilrates Oberweimar/Ehringsdorf
Informationen zu Ehringsdorf/Oberweimar auf der Homepage der Stadt Weimar
Salve.TV - Web TV - Der Travertinfelsen von Ehringsdorf ...
Aufruf "Freiwillige Helfer für Hochwasser- und Katastrophenschutz"
Karten der Überschwemmungsgebiete:
Nützliche Hinweise:
Rathauskurier-Verhalten bei Hochwasser
Informationen für Hausbesitzer/Grundstückseigentümer "Verantwortung zur Herbstzeit"
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INFORMATION: Private Veranstaltungen im Belvederer Forst: Hainturm, Pfeiffers Ruh
Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat Oberweimar Ehringsdorf weisen noch einmal darauf hin, dass die Befahrung von Waldwegen im Belvederer Forst untersagt ist. Der Wald ist ein Erholungsgebiet.
Insbesondere sind auch die Einfahrten von parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten.
Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Geldbußen bis 5000,-€ und mehr geahndet werden.
Das möchten Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat präventiv durch diese Veröffentlichung verhindern.
Ausnahmegenehmigungen für einzelne begründete Kleintransporte zur Veranstaltungsstelle erteilt der zuständige Revierförster Hagemann. Gebühr für die Ausstellung der Sondergenehmigung mit Tagesgültigkeit: 11,-€
Sprechzeiten: Mo-Fr. 06.30-07.00 Uhr Forsthaus : Im Webicht 2, 99425 Weimar Tel. 03643-903710
Handy: 0172-3480119
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Ortsteilbürgermeister
Karl-Heinz Kraass
Steinbrückenweg 5
99425 Weimar
Tel.: 03643-77 55 912
Mobil: 0171-5216577
E-Mail: kraass@gmx.de
Die Tätigkeit von Ortsbürgermeister und Ortsteilrat ist ehrenamtlich. Deshalb
können nicht immer alle Anrufe persönlich entgegengenommen werden.
Anliegen zwecks Rückruf bitte auch auf die Box sprechen.
Entsprechend den Vorgaben der Stadtverwaltung Weimar können aus Kostengründen
nur Festnetznummern zurückgerufen werden.
Fax (aus Kostengründen besteht derzeitig kein Fax-Anschluss)
Bitte e-Mail verwenden.
Zusatz : Sprechstunden in der Regel : Freitag 16.00 - 18.00 Uhr (Ausnahmen wegen
vielfältiger Terminbelastung möglich- siehe auch Tagespresse bzw. vorher
anrufen).
Der Ortsbürgermeister (Herr Dipl.-Ing. Karl-Heinz Kraass) weist aus aktuellem Anlass auf die
Kommentar des
Ortsteirates:
Immer wieder kommt es in unserem Ortsteil
Oberweimar-Ehringsdorf vor, dass die Räumpflichten entsprechend der
Straßenreinigungssatzung nicht eingehalten werden.
Ortsteirat und Ortsbürgermeister möchten
kostenpflichtige Verwarnungen durch das Ordnungsamt der Stadt Weimar möglichst
verhindern und haben deshalb Betroffene immer wieder um Einhaltung gebeten.
Das war nicht immer erfolgreich und manchmal fehlten auch
die nötigen Einsichten.
Es geht aber darum, Schaden von unseren Mitbürgern
abzuwenden.
Es sollte allen Anliegern bewusst sein, dass die
Straßenreinigungssatzung besonders dann zu Rate gezogen wird, wenn Schadensfälle
mit Personenschaden auftreten.
Anlieger, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind,
verlieren ihren Versicherungsschutz.
Neuerdings versuchen nicht nur die Anwälte von
verunfallten Personen, sondern auch die Krankenkassen bei Anliegern Regress zu
nehmen, die ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind.
Deshalb bitten Ortsteirat und Ortsbürgermeister dringendst
darum, im eigenen Interesse der Anlieger, die Satzung ernst zu nehmen und den
Pflichten nachzukommen.
Denn im Regressfall kann dann niemand mehr den Betroffenen
helfen, wenn durch eigenes Verschulden (Nichträumen entsprechend der einzelnen
Paragraphen der Satzung) der Versicherungsschutz ausgehebelt wurde.
Siehe insbesondere Abschnitte 2 und 8 des §11 der
Straßenreinigungssatzung.